Team Jäger Wittwer AG

Notariat und Anwaltskanzlei in Bern

Jäger Wittwer AG

Vorausschauend beraten. Entschlossen vertreten.

Als Notariat und Anwaltskanzlei in Bern stehen wir Ihnen mit präziser juristischer Arbeit und Leidenschaft für unseren Beruf zur Seite. Als Notare beraten wir Sie vorausschauend und stellen sicher, dass rechtliche Lösungen Bestand haben. Sollte es doch zu einem Konflikt kommen, vertreten wir Sie als Anwälte entschlossen vor Gericht.

Nachfolge Trees & Buri Notare

Reto Trees und Rudolf Buri haben Trees & Buri Notare im Sommer 2026 an die Jäger Wittwer AG und damit in die Hände der nächsten Generation übergeben. Seither führen Florian Jäger und Simone Wittwer die Kanzlei weiter.

Die Wurzeln unseres Notariats reichen bis 1921 zurück. Entdecken Sie unsere Geschichte.

Unsere Leistungen im Überblick

Anwalt

Prozessuale Vertretung in zivilen und öffentlichen Verfahren in den Rechtsgebieten Erbrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und Vertragsrecht.

Nachlassplanung

Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgeaufträgen und weiteren Regelungen im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung.

Immobilien

Beurkundung und rechtliche Ausgestaltung von Kaufverträgen, Dienstbarkeiten, Näherbaurechten, Stockwerkeigentum und weiteren Immobiliengeschäften.

Eherecht und Konkubinat

Eheverträge, güterrechtliche Vereinbarungen, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten.

Gesellschaften

Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen, Vermögensübertragungen, Statutenrevisionen und rechtliche Begleitung von Start-ups sowie etablierten Unter­neh­men.

Stiftungen

Gründung und Betreuung von Stiftungen als Geschäftsstelle sowie rechtliche Begleitung bei Fragen der Organisation, Struktur und Wei­ter­ent­wick­lung.

Abtretungen

Schenkung oder Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft einer Immobilie an die nächste Generation bei Übernahme der Hypo­thek.

Steuerinventar

Ein Steuerinventar oder ein Erb­schafts­in­ven­tar stellt das Nach­lass­ver­mögen einer verstorbenen Person dar und gehört mit Erbenschein und Erbteilung zur Nachlassabwicklung.

Beglaubigung

Eine Beglaubigung bestätigt, dass eine Unterschrift echt ist oder auch dass eine Kopie mit dem Originaldokument über­ein­stimmt.

Unser Team

Gute rechtliche Arbeit entsteht im Team. Bei uns bringen sich Kanzleimitarbeitende, Studierende, Rechtsanwälte und Notare gleichermassen mit ihrem Wissen und ihrem Engagement ein. Kurze Wege und persönlicher Austausch gehören für uns ebenso dazu wie der Anspruch, jede Situation individuell zu betrachten. So finden wir gemeinsam Lösungen, die Sie überzeugen.

Haben Sie rechtliche Fragen?

Melden Sie sich bei uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.