Als Notare stehen wir für Klarheit, vorausschauende Gestaltung und rechtssichere Lösungen. Unser Ziel ist es, Streitigkeiten möglichst zu vermeiden, bevor sie entstehen.
Wo eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Interessen auch anwaltlich durch. Als Anwalt für Erbrecht und Baurecht sowie in weiteren ausgewählten Rechtsgebieten konzentrieren wir uns bewusst auf Bereiche, in denen wir aufgrund unserer notariellen Tätigkeit über besondere Erfahrung und vertieftes Fachwissen verfügen.
Erbrecht
Erbrechtliche Streitigkeiten sind oft nicht nur rechtlich anspruchsvoll, sondern auch persönlich belastend. Wir beraten und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen rund um Nachlässe, Erbteilungen, Pflichtteile, Testamente und Erbverträge. Ebenso unterstützen wir Sie bei Fragen zu Erbvorbezügen, Schenkungen zu Lebzeiten oder anderen Leistungen, die sich einzelne Nachkommen bereits früher anrechnen lassen müssen.
Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Frage, ob ein Testament überhaupt gültig ist. Dies kann etwa dann zweifelhaft sein, wenn Formvorschriften nicht eingehalten wurden oder wenn die urteilsfähige Entscheidungsfähigkeit der verstorbenen Person zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung fraglich war, beispielsweise wegen einer Demenzerkrankung. Wir prüfen solche Situationen und setzen berechtigte Ansprüche durch oder wehren unbegründete Forderungen ab.
Aufgrund unserer notariellen Tätigkeit kennen wir sowohl die vorausschauende Nachlassplanung als auch die typischen Konflikte, die später im Erbfall entstehen können.
Baurecht und Immobilienrecht
Im Bereich des Bau- und Immobilienrechts beraten und vertreten wir Sie bei Streitigkeiten rund um Grundstücke, Kaufverträge, Dienstbarkeiten, Näherbaurechte, Wegrechte, Stockwerkeigentum, Nachbarrechten und weiteren immobilienrechtlichen Fragestellungen. Auch bei Konflikten im Zusammenhang mit Bauprojekten, Werkverträgen, vertraglichen Verpflichtungen oder Baumängeln unterstützen wir Sie mit einem klaren Blick für die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Schliesslich stehen wir Ihnen auch im Zusammenhang mit Baubewilligungsverfahren beratend zur Seite oder zeigen Ihnen auf, wie ein bestimmtes Grundstück baurechtlich ausgenutzt werden kann.
Vertragsrecht
Verträge sind unser notarielles Steckenpferd. Wir beraten und vertreten Sie dementsprechend auch bei der Auslegung, Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche – insbesondere dort, wo präzise Vertragsgestaltung und praktische Erfahrung entscheidend sind.
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Konflikte verlangen nach raschen und klaren Lösungen. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende bei Kündigungen, Lohnforderungen, Arbeitszeugnissen, Überstunden, Ferienansprüchen, Konkurrenzverboten, Arbeitsunfähigkeit sowie weiteren Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Dabei legen wir Wert auf eine pragmatische Beratung und eine konsequente Wahrung Ihrer Interessen.
Häufige Fragen
Die Erfahrung als Notarin oder Notar erweitert den Blick in einer anwaltlichen Vertretung. Das bernische Notariatspatent ist eine zusätzliche anspruchsvolle Berufsqualifikation: Wer bereits über das Anwaltspatent verfügt, durchläuft nochmals eine umfassende praktische Ausbildung und eine eigene Fachprüfung. Gerade in Bereichen wie dem Immobilien-, Erb-, Ehegüter-, Gesellschafts- und Steuerrecht schafft dies zusätzliches Fachwissen, welches in anwaltlichen Mandaten von grossem Nutzen ist.
Zugleich ist die notarielle Tätigkeit ihrem Wesen nach auf Ausgleich und nachhaltige Lösungen ausgerichtet. Notarinnen und Notare sind im Rahmen ihrer notariellen Arbeit verpflichtet, die Interessen der Beteiligten gleichmässig und unparteiisch zu berücksichtigen. Diese Erfahrung prägt auch den Blick auf einen Rechtsstreit: Neben der konsequenten Wahrung der Interessen unserer Klientschaft prüfen wir stets, ob ein gerichtliches Verfahren tatsächlich der beste Weg ist oder ob sich das Ziel nicht allenfalls schneller, wirtschaftlicher und nachhaltiger auf anderem Weg erreichen lässt.
Ja. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob ein Testament angefochten beziehungsweise für ungültig erklärt werden kann. Gründe dafür können unter anderem Formmängel, fehlende Urteilsfähigkeit, Willensmängel oder eine unzulässige Beeinflussung der verfügenden Person sein. Ob eine Anfechtung sinnvoll und erfolgversprechend ist, beurteilen wir sorgfältig anhand der konkreten Umstände.
Wenn Zweifel bestehen, ob die testierende Person beim Verfassen des Testaments urteilsfähig war, sollte rasch gehandelt werden. Gegen ein eröffnetes Testament kann Einsprache erhoben werden. Die Frist dafür beträgt lediglich 30 Tage. Damit genügend Zeit für die anwaltliche Prüfung und die rechtzeitige Einreichung der Einsprache bleibt, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.
Ja. Wir beraten und vertreten Sie bei ausgewählten Fragen im Bau- und Immobilienrecht, insbesondere bei Streitigkeiten rund um Grundstücke, Kaufverträge, Dienstbarkeiten, Nachbarrechte, Stockwerkeigentum und vertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit Immobilien.
Zudem unterstützen wir Sie im öffentlichen Baurecht sowie bei werkvertraglichen Fragestellungen, etwa im Zusammenhang mit Bau- oder Umbauarbeiten, Baumängeln, Nachbesserungsansprüchen, Werklohnforderungen oder weiteren Ansprüchen aus Werkverträgen.
Ja. Gerade bei Dienstbarkeiten, Wegrechten, Grenzbaurechten oder Näherbaurechten verfügen wir aufgrund unserer notariellen Tätigkeit über besondere Erfahrung. Wir prüfen bestehende Verträge, Grundbucheinträge und die rechtliche Situation und vertreten Ihre Interessen bei Konflikten.
Wir konzentrieren uns bewusst auf jene Rechtsgebiete, in denen wir über vertiefte Erfahrung verfügen. Nicht abgedeckt werden insbesondere das Straf-, Gesundheits-, Sozialversicherungs- und Ausländerrecht. Für entsprechende Fragestellungen vermitteln wir Ihnen gerne eine geeignete Expertin oder einen geeigneten Experten aus unserem Partnernetzwerk. Kontaktieren Sie uns.
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. Abgerechnet wird in der Regel nach Anzahl geleisteter Stunden. Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen, schätzen den Aufwand ein, definieren die Höhe des Kostenvorschusses und besprechen das weitere Vorgehen.
Selbstverständlich. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl aussergerichtlich als auch vor Behörden und Gerichten. Vor einem gerichtlichen Vorgehen prüfen wir jedoch, ob eine einvernehmliche Lösung möglich und sinnvoll ist.
Weitere Leistungen
Wir begleiten Private und Unternehmen in notariellen und rechtlichen Angelegenheiten.