GmbH oder AG gründen

Sie möchten eine GmbH oder AG gründen? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Wahl der passenden Rechtsform über die Vorbereitung der Gründungsunterlagen bis zur öffentlichen Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister. Währen dem wir uns um die rechtliche Abwicklung kümmern, können Sie sich ganz auf Ihr neues Unternehmen konzentrieren.

GmbH oder AG gründen: Welche Rechtsform passt?

Eine der ersten Fragen bei der Gründung lautet: Soll es eine GmbH oder eine AG sein? Welche Rechtsform sinnvoll ist, hängt nicht nur vom Kapital ab. Wichtig sind auch die Beteiligungsverhältnisse, die geplante Entwicklung, die Aussenwirkung und die Frage, ob später Investoren, Mitarbeitende oder Nachfolger beteiligt werden sollen.

GmbH

Die GmbH eignet sich für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für einen überschaubaren Kreis von Gesellschaftern mit persönlichem Bezug untereinander. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20’000 und muss bei der Gründung vollständig eingezahlt werden. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind im Handelsregister ersichtlich. Unter ihnen gilt von Gesetzes wegen ein Konkurrenzverbot.

AG

Die AG eignet sich für grössere Investitionen, Wachstum oder die Beteiligung von Investoren. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50’000 eingezahlt werden müssen. Aktionärinnen und Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister. Ein Konkurrenzverbot ist in einem Aktionärsbindungsvertrag zu regeln.

Nicht sicher, welche Gesellschaftsform die richtige für Ihr Unternehmen ist? Ob es um Haftungsfragen, steuerliche Vorteile oder den passenden organisatorischen Rahmen geht:

Der richtige Name für Ihre Gesellschaft

Umgangssprachlich wird mit «Firma» oft das Unternehmen selbst gemeint. Rechtlich bezeichnet die Firma jedoch den Namen der Gesellschaft. Dieser Name muss sorgfältig gewählt werden. Er soll zu Ihrem Unternehmen passen, darf aber nicht irreführend sein und muss sich genügend von bereits eingetragenen Firmen unterscheiden.

Im Zusammenhang mit der Firmenwahl prüfen wir für Sie:

  • ob bereits ähnliche Firmen bestehen
  • ob Verwechslungsgefahren bestehen
  • ob identische oder ähnliche Marken eingetragen sind
  • ob die gewünschte Domain noch frei ist

Gesellschaftszweck: Was soll Ihre Gesellschaft tun?

Der Zweck definiert den Tätigkeitsbereich Ihrer Gesellschaft, ist im Handelsregister öffentlich einsehbar und prägt damit auch das Bild, das Geschäftspartner und Behörden von Ihrem Unternehmen gewinnen. Der Zweck soll nicht werberisch klingen. Er soll klar, sachlich und genügend weit formuliert sein, damit Ihre Gesellschaft auch künftige Entwicklungen abdecken kann.

SBB

Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Personenverkehr und Güterverkehr.

Swatch

Herstellung von und Handel mit Uhren, Uhrwerken, Bijouterieartikeln, elektronischen Geräten und verwandten Produkten.

Sie haben die Geschäftsidee, wir helfen Ihnen, daraus einen Gesellschaftszweck zu formulieren, der rechtlich sauber ist und zu Ihrer unternehmerischen Tätigkeit passt.

Verträge unter den Gesellschaftern oder Aktionären

Bei Gründungen mit mehreren Personen stellt sich nicht nur die Frage, was in den Statuten steht. Häufig ist zusätzlich ein Vertrag unter den Beteiligten sinnvoll. Bei einer AG spricht man oft von einem Aktionärbindungsvertrag. Bei einer GmbH kann ein Gesellschafterbindungsvertrag zweckmässig sein. Folgende Themen können in solchen Verträgen geregelt werden:

  • Verkauf von Beteiligungen und Vorkaufsrechte
  • Regelungen bei Streit, Austritt, Tod oder Handlungsunfähigkeit
  • Konkurrenzverbote mit Absicherung durch Konventionalstrafen
  • Aufgabenverteilung, Entscheidungsregeln und Nachfolge

Solche Vereinbarungen sind besonders wichtig, wenn mehrere Personen gemeinsam gründen. Sie schaffen Klarheit, bevor es zu Unstimmigkeiten kommt.

Bargründung oder Sach­ein­lage­grün­dung

Die einfachste Form ist die Bargründung. Dabei wird das Gesellschaftskapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank einbezahlt. Die Bank stellt anschliessend eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus. Diese benötigen wir für die öffentliche Beurkundung.

Daneben ist auch eine Sacheinlagegründung möglich. Dabei wird das Kapital nicht oder nicht nur in Geld geleistet, sondern durch die Einbringung eines Vermögenswerts, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Grundstücke, Warenlager, Immaterialgüterrechte oder bestehende Unternehmensteile.

Eine Sacheinlagegründung ist aufwändiger als eine Bargründung. Es muss sorgfältig geprüft und dokumentiert werden, dass der eingebrachte Gegenstand tatsächlich den erforderlichen Wert hat und zur Deckung des Gesellschaftskapitals genügt. Wir klären mit Ihnen, ob eine Sacheinlage sinnvoll ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

So läuft die Gründung einer GmbH oder AG ab

1

Geschäftsidee

Sie haben eine Geschäftsidee, planen den Schritt in die Selbständigkeit oder möchten Ihre bestehende Tätigkeit in eine GmbH oder AG überführen.

2

Beratung beim Notariat vereinbaren

In einem persönlichen Gespräch klären wir die wichtigsten Grundlagen Ihrer Gründung: Rechtsform, Firma, Sitz, Zweck, Kapital, Beteiligungen, Organe, Zeichnungsberechtigungen und allfällige Zusatzverträge. Der Termin kann vor Ort bei uns im Büro oder digital stattfinden.

3

Kapital einzahlen

Bei einer Bargründung eröffnen Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein Kapitaleinzahlungskonto und zahlen das erforderliche Gesellschaftskapital ein. Anschliessend stellt Ihnen die Bank die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die für die öffentliche Beurkundung benötigt wird.

4

Beurkundung im Notariat

Sie kommen mit der Kapitaleinzahlungsbestätigung zur Beurkundung. Wir erläutern die Unterlagen, nehmen die öffentliche Beurkundung vor und beglaubigen die notwendigen Unterschriften.

5

Eintrag ins Handelsregister

Nach der Beurkundung reichen wir die Gründungsunterlagen beim Handelsregisteramt ein.

6

SHAB Publikation

Nach wenigen Tagen erhalten Sie die Gründungsunterlagen zusammen mit der Eintragungsbestätigung. Danach kann Ihre neue Gesellschaft operativ durchstarten und auf das eingezahlte Kapital greifen.

7

Noch Fragen?

Falls später Fragen auftauchen: Wir bleiben auch nach der Gründung für Sie erreichbar.

Kosten einer Online-Gründung

Die Kosten unterscheiden sich von Fall zu Fall. Eine einfache Bargründung ist günstiger als eine Gründung mit Sacheinlagen, mehreren Beteiligten, besonderen Statuten oder zusätzlichen Verträgen unter den Gesellschaftern oder Aktionären.

Einfache Bargründung:
CHF 1’300.00 inkl. MwSt.

Dieser Pauschalpreis beinhaltet folgende Dienstleistungen:

  • Gründungsberatung
  • Prüfung ob der gewünschte Firmenname verfügbar ist
  • Prüfung schweizerisches Markenschutzregister
  • Gründungsurkunde
  • Statuten
  • Handelsregisteranmeldung
  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Aktienbuch/Anteilbuch
  • Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen
  • Eintrag ins Transparenzregister

Die folgenden Kosten sind im Pauschalpreis nicht enthalten:

  • Gebühren des Handelsregisteramts (CHF 700-800)
  • Bankspesen
  • Gründung durch Einbringung eines Vermögenswerts

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Gründung?

Wenn alle Angaben vollständig vorliegen und das Kapital einbezahlt ist, kann die Beurkundung in der Regel rasch erfolgen. Nach der Beurkundung dauert es üblicherweise einige Tage, bis der Handelsregistereintrag vorliegt.

Kann ich eine GmbH oder AG allein gründen?

Ja. Sowohl eine GmbH als auch eine AG können durch eine einzelne Person gegründet werden.

Muss ich persönlich beim Notar erscheinen?

Für die öffentliche Beurkundung ist eine persönliche Mitwirkung erforderlich. Wir erklären Ihnen vorab, wer erscheinen muss und welche Unterlagen mitzubringen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Firmenname und Marke?

Der Firmenname ist der rechtliche Name Ihrer Gesellschaft. Eine Marke schützt demgegenüber ein Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Ein Handelsregistereintrag bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Name auch markenrechtlich geschützt ist.

Brauche ich einen Aktionärbindungsvertrag oder Gesell­schafter­bindungs­vertrag?

Bei mehreren Beteiligten ist ein solcher Vertrag oft sinnvoll. Er regelt Themen, die in den Statuten nicht oder nicht ausreichend abgebildet werden, etwa Verkauf von Anteilen, Vorkaufsrechte, Entscheidungsregeln, Austritt oder Nachfolge.

Kann ich meine Aktien an der Börse handeln?

Wir geben es zu: Diese Frage erreicht uns nicht täglich. Interessant ist sie aber durchaus – also nehmen wir sie ernst.

Grundsätzlich ja – allerdings nicht ohne Weiteres. Damit Aktien an einer Börse wie der SIX gehandelt werden können, muss die Gesellschaft ein geregeltes Kotierungsverfahren durchlaufen. Ein solcher Börsengang ist mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Anforderungen verbunden.

Sollte Ihr Start-up allerdings zum nächsten Instagram oder Snapchat werden, begleiten wir Sie auch auf diesem Weg. Für die kapitalmarktrechtlichen Spezialfragen holen wir die entsprechenden Fachleute aus unserem Partnernetzwerk mit an Bord.

Weitere Leistungen

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