Beglaubigung

Mit einer Beglaubigung wird notariell bestätigt, dass eine Unterschrift echt ist oder dass eine Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt. Beglaubigungen werden häufig für Behörden, Schulen, Arbeitgeber, Banken, Handelsregistergeschäfte oder für die Verwendung von Dokumenten im Ausland benötigt. Wir beglaubigen Unterschriften und Fotokopien.

Beglaubigung einer Unterschrift

Mit einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Notarin oder der Notar, dass eine bestimmte Unterschrift von einer bestimmten Person stammt. Die unterzeichnende Person wird dabei anhand eines gültigen amtlichen Ausweises eindeutig identifiziert.

Die Unterschrift wird entweder direkt vor der Notarin oder dem Notar geleistet oder als eigene Unterschrift anerkannt. Beglaubigt wird dabei die Echtheit der Unterschrift, nicht der Inhalt des Dokuments.

Eine Unterschriftsbeglaubigung wird zum Beispiel häufig benötigt für Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen, Erklärungen gegenüber Behörden, Unterlagen für Banken oder Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen.

Beglaubigung einer Kopie

Mit einer Kopiebeglaubigung bestätigt die Notarin oder der Notar, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt. Dazu muss uns das Originaldokument vorgelegt werden. Von diesem Original wird anschliessend eine Kopie erstellt und notariell beglaubigt.

Typische Beispiele für Kopiebeglaubigungen sind:

  • Arzt- und Berufsdiplome
  • Abschlusszeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • Weiterbildungsnachweise und Zertifikate
  • Studienbestätigungen
  • Ausweise und Bewilligungen
  • Registerauszüge
  • Urkunden und behördliche Bestätigungen

Wichtig ist: Eine Kopiebeglaubigung bestätigt nicht, dass der Inhalt des Dokuments richtig ist. Sie bestätigt lediglich, dass die beglaubigte Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Wichtig: Dokument im Original erforderlich

Für Beglaubigungen benötigen wir immer das Originaldokument. Ausdrucke, Scans, Fotos oder E-Mails genügen nicht.

Bei Beglaubigungen von Unterschriften muss die unterzeichnende Person persönlich erscheinen und eine gültige ID oder einen Reisepass mitbringen. Gescannte oder kopierte Unterschriften können nicht beglaubigt werden.

Was kostet eine Beglaubigung?

Die Kosten richten sich nach dem gebotenen Zeitaufwand. Als grobe Richtwerte können Sie mit folgenden Beträgen rechnen:

  • Beglaubigung einer Unterschrift: ca. CHF 60.00 pro Unterschrift
  • Beglaubigung einer Fotokopie: ca. CHF 60.00 pro Dokument

Die Kosten können variieren, wenn mehrere Dokumente beglaubigt werden müssen, wenn die Beglaubigung in einer Fremdsprache erfolgen soll oder wenn zusätzliche Abklärungen erforderlich sind.

Wie geht es nach der Beglaubigung weiter?

Soll das beglaubigte Dokument im Ausland verwendet werden, ist je nach Bestimmungsland zusätzlich eine Apostille oder eine weitere Überbeglaubigung erforderlich. Die Apostille bestätigt gegenüber ausländischen Behörden, dass die beglaubigende Notarin oder der beglaubigende Notar im Notariatsregister des Kantons Bern eingetragen ist.

Für bernische notarielle Beglaubigungen ist in der Regel die Staatskanzlei des Kantons Bern zuständig. Ob anschliessend noch eine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei oder eine ausländische Botschaft nötig ist, hängt vom Bestimmungsland ab. Klären Sie deshalb bitte vorgängig bei der empfangenden Behörde ab, welche Form der Beglaubigung verlangt wird.

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