Sie haben eine Wohnung oder ein Haus gefunden und suchen nun einen Notar für den Kaufvertrag in Bern? Wir beraten Sie, erstellen und beurkunden den Kaufvertrag für Grundstücke im ganzen Kanton Bern, koordinieren den Ablauf mit den Banken und begleiten Sie bis zum Grundbucheintrag.
Bei uns erhalten Sie persönliche Betreuung, transparente Kosten und eine effiziente Abwicklung. Ob Haus, Wohnung oder Stockwerkeigentum: Wir sorgen dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich klar und ausgewogen vorbereitet ist.
Ablauf des Kaufprozesses
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Besichtigung
Sie haben eine Wohnung oder ein Haus gefunden, das Sie kaufen möchten? Besichtigen Sie die Immobilie sorgfältig und lassen Sie sich sämtliche Räume sowie die technischen Anlagen zeigen.
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Finanzierung
Klären Sie die Finanzierung frühzeitig mit Ihrer Bank. Für selbstbewohntes Wohneigentum verlangen Banken Eigenmittel von mindestens 20 % des Kaufpreises. Auch Guthaben aus der Säule 3a sowie Mittel der beruflichen Vorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Da die Prüfung der Finanzierung und ein allfälliger Bezug solcher Vorsorgegelder Zeit benötigen, sollten Sie diese Schritte möglichst früh einleiten.
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Kontaktieren Sie uns
Nachdem sich Käufer- und Verkäuferschaft auf die Grundzüge geeinigt haben, nehmen Sie Kontakt mit uns als Ihr Notar für den Kaufvertrag in Bern auf. Wir benötigen die Personalien beider Parteien, Angaben zum Vertragsobjekt sowie die Kontaktangaben der involvierten Banken. Ist in den Kaufsprozess eine Immobilienmaklerin oder ein Immobilienmakler involviert, benötigen wir auch diese Angaben.
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Kaufvertragsentwurf
Wir erstellen den Kaufvertrag. Dieser regelt den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, den Übergabetermin, die Gewährleistung, gibt Auskunft über bestehende Dienstbarkeiten und regelt die Aufteilung der Nebenkosten. Beide Parteien erhalten den Entwurf zur Prüfung.
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Besprechung und Anpassungen
Wir besprechen den Entwurf mit Ihnen, klären offene Fragen und nehmen Anpassungen vor. Falls nötig, nehmen wir Rücksprachen mit Banken, Pensionskassen oder Behörden.
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Beurkundung im Notariat
Am eigentlichen Beurkundungstermin geht die Notarin oder der Notar den Kaufvertrag gemeinsam mit den Parteien durch, erläutert die rechtlichen Konsequenzen und klärt letzte Fragen. Bringen Sie unbedingt Ihre ID oder Ihren Reisepass sowie ihren AHV-Ausweis oder Ihre Versicherungskarte der Krankenkasse mit.
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Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung
Wir koordinieren die Kaufpreiszahlung, übermitteln die Grundbuchanmeldung und stellen sicher, dass Sie als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
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Schlüsselübergabe
Sofern Sie die Wohnung oder das Haus zur Selbstbewohnung erworben haben, müssen Sie jetzt nur noch einziehen und es sich gemütlich machen. Sobald wir die Unterlagen vom Grundbuchamt zurück erhalten haben, erhalten Sie die notariell beglaubigte Version des Kaufvertrags zur sicheren Aufbewahrung.
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Handänderungssteuer
Zwei Jahre nach dem Einzug müssen Sie bei der Gemeinde eine Wohnsitzbescheinigung bestellen und diese dem Grundbuchamt einreichen.
Wozu braucht es einen Notar für den Kaufvertrag in Bern?
Das Schweizer Recht schreibt vor, dass Kaufverträge über Grundstücke öffentlich beurkundet werden müssen (Art. 216 Abs. 1 OR). Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag ungültig und ein Grundbucheintrag nicht möglich. Im Kanton Bern gilt das freie Berufsnotariat – Sie dürfen Ihre Notarin oder Ihren Notar frei wählen.
Die öffentliche Beurkundung schafft Sicherheit bei einem rechtlich und finanziell bedeutsamen Geschäft. Sie stellt sicher, dass der Vertragsinhalt klar und vollständig festgehalten wird, die Parteien die Tragweite ihrer Erklärungen verstehen und der Vertrag nicht übereilt abgeschlossen wird. Zugleich bildet die Urkunde die verlässliche Grundlage für den Grundbucheintrag.
Die Notariatsperson vertritt dabei nicht bloss eine Partei. Wir beraten beide Seiten unabhängig, klären offene Punkte und sorgen für einen rechtlich klaren und verständlichen Kaufvertrag.
Was kostet die Beurkundung des Kaufvertrags im Kanton Bern?
Die Notariatsgebühren im Kanton Bern sind gesetzlich geregelt (Verordnung über die Notariatsgebühren) und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Neben den Notariatsgebühren fallen weitere Nebenkosten an, die wir Ihnen bei Entgegennahme des Mandats erläutern.
Unser Kostenrechner verschafft Ihnen einen groben Überblick über die zu erwartenden Notariatskosten und bildet einen gewöhnlichen Kaufvertrag ab. Da jeder Kauf eigene Besonderheiten mit sich bringt, melden Sie sich für ein verbindliches Angebot direkt bei uns.
Notariatsgebühren-Rechner
Kaufverträge über Immobilien
1 Beratung der Parteien, Prüfung und Aushändigung der vorhandenen Grundbucheinschreibungen an die Käuferschaft, Rechtsaufklärung, Ausarbeitung des Entwurfs, öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags mit den Parteien sowie notarielle Ausfertigung.
2 Arbeiten, die nicht von der Gebühr für den Kaufvertrag umfasst sind, wie beispielsweise die Grundbuchanmeldung sowie die Vertretung im Verfahren der Handänderungssteuer.
3 Auslagen für Porti, Ausdrucke, Kopien, Grundbuchauszüge und weitere im Zusammenhang mit der Beurkundung anfallende Kosten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
CHECKLISTE
Was Sie zum Termin im Notariat mitbringen sollten
Häufige Fragen
Ja. Das Schweizer Recht schreibt vor, dass Kaufverträge über Grundstücke öffentlich beurkundet werden müssen (Art. 216 OR). Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag ungültig und würde vom Grundbuchamt nicht akzeptiert.
Im Kanton Bern wählt in der Regel die Käuferschaft den Notar, da sie in der Regel die Notariatsgebühren trägt. Da die Notariatsperson zur Neutralität verpflichtet ist, bedeutet dies jedoch keinen Nachteil für die Verkäuferschaft. Ausserdem stellen die Standesregeln sicher, dass ein Notar oder eine Notarin das Mandat ablehnen müsste, wenn auch nur der Anschein von Befangenheit bestünde.
Zwischen Beurkundung und Eintragung im Grundbuch vergehen je nach Arbeitsanfall beim zuständigen Grundbuchamt oft mehrere Wochen oder Monate. Für die Parteien ist jedoch entscheidend, wann die Anmeldung beim Grundbuchamt eingereicht wird und welche Regelungen im Vertrag zum Übergang von Nutzen und Schaden vorgesehen sind.
Mit der Handänderungssteuer wird besteuert, dass die Immobilie eine neue Eigentümerin hat. Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 % des Kaufpreises. Bei selbst bewohntem Eigentum wird sie nur auf dem Kaufpreisanteil über CHF 800'000 erhoben. Bei einem Kaufpreis von CHF 1 Mio. wird dementsprechend auf CHF 200'000 veranlagt und es fallen Handänderungssteuern in der Höhe von CHF 3'600 an. Die Handänderungssteuer hat einige Besonderheiten, über die wir Sie aufklären und informieren werden.
«Selbst bewohnt» bedeutet, dass die Käuferschaft die Immobilie ab dem Einzug während zwei Jahren ununterbrochen als Hauptwohnsitz selbst bewohnen muss. In dieser Zeit dürfen keine Teile der Immobilie vermietet und auch keiner Gesellschaft ein Domizil gewährt werden. Die Immobilie darf ausschliesslich dem Wohnen dienen.
Ja. Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung muss der Kaufvertrag öffentlich beurkundet werden. Zusätzlich sind beim Stockwerkeigentum oft weitere Unterlagen wie Reglemente oder Begründungsakte zu prüfen.
Selbstverständlich. Sie erhalten den Vertragsentwurf vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung. Änderungen sind jederzeit möglich, solange beide Parteien einverstanden sind.
Wer eine Immobilie mit einer Hypothek finanziert, muss der Bank einen Schuldbrief als Sicherheit einräumen. Damit wird die Hypothekarforderung der Bank abgesichert. Kommt die Käuferschaft (also die Schuldnerin der Hypothek) seinen Zahlungspflichten nicht nach, kann die Bank die Versteigerung der Immobilie veranlassen. Wird der Kauf jedoch vollständig mit eigenen Mitteln bezahlt, ist kein Schuldbrief nötig.
Dokumentieren Sie festgestellte Mängel möglichst umgehend mit Fotos, idealerweise mit Datumsangabe. Setzen Sie sich danach unverzüglich mit der Verkäuferschaft in Verbindung und teilen Sie ihr die Mängel mit. Wählen Sie dafür nach Möglichkeit eine Form, die sich später belegen lässt, beispielsweise per E-Mail, WhatsApp oder Einschreiben. Selbstverständlich können Sie die Verkäuferschaft vorab auch telefonisch und in freundlichem Ton auf den Mangel hinweisen. In jedem Fall dürfen Sie sich zusätzlich auch mit uns in Verbindung setzen, damit wir Ihnen aufzeigen können, welche Schritte Sie unternehmen müssen. Wichtig ist in erster Linie, dass entdeckte Mängel unverzüglich der Verkäuferschaft angezeigt werden.
Weitere Leistungen
Wir begleiten Private und Unternehmen in notariellen und rechtlichen Angelegenheiten.