Der Zweck oder das Tätigkeitsfeld von bestehenden Gesellschaften kann sich im Laufe der Zeit verändern, was eine Statutenrevision erforderlich machen kann. Neue Personen stossen zur Gesellschaft hinzu und bestehende Personen verlassen die Gesellschaft (Personalmutation). Auch eine Sitzverlegung einer Gesellschaft oder eine Revision der Statuten kann von Zeit zu Zeit erforderlich werden. In allen Fällen helfen wir Ihnen bei den entsprechenden Anpassungen. Von der Beratung über die Umsetzung bis hin zum rechtssicheren Eintrag im Handelsregister dürfen Sie auf unsere Expertise vertrauen.
01
Änderung der Statuten
Im Laufe der Zeit ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, was eine Überarbeitung der Statuten einer Gesellschaft erforderlich machen kann. Das jüngste Beispiel etwa ist die Einführung der Möglichkeit, Generalversammlungen online durchführen zu können. Ohne eine entsprechende Grundlage in den Statuten wäre dies nicht möglich.
02
Änderung von Personen
Wenn neue Personen oder Revisionsstellen ins Handelsregister eingetragen werden sollen, müssen diese in der Regel durch die Generalversammlung oder den Verwaltungsrat gewählt werden. Anschliessend sind die neuen Berechtigungen ins Handelsregister einzutragen und die Unterschriften zu beglaubigen.
03
Änderung des Zwecks
Gesellschaften entwickeln sich laufend weiter. Neue Märkte werden erschlossen und bisherige Geschäftszweige verlieren an Bedeutung. Beide Fälle können eine Anpassung des Zwecks der Gesellschaft notwendig machen.
04
Verlegung des Sitzes
Wenn die Gesellschaft aus einer Gemeinde in eine andere Gemeinde umziehen möchte, müssen die Statuten angepasst werden. Setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung und wir prüfen die bestehenden Statuten.
Weitere Leistungen
Wir begleiten Private und Unternehmen in notariellen und rechtlichen Angelegenheiten.