Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken

Sie möchten ein Grundstück aufteilen, um einen Teil zu verkaufen oder innerhalb der Familie zu übertragen, oder zwei angrenzende Parzellen vereinigen, um ein grösseres Bauprojekt zu realisieren? Die Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken wird im Kanton Bern durch einen amtlich zugelassenen Geometer sowie eine Notarin oder einen Notar öffentlich beurkundet.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Planung über die Zusammenarbeit mit dem Geometer und anderen Behörden bis zur Beurkundung und Anmeldung beim Grundbuchamt.

Parzellenteilung: Grundstück aufteilen

Bei der Aufteilung einer Parzelle wird ein bestehendes Grundstück in zwei oder mehrere selbständige Parzellen aufgeteilt. Jede neue Parzelle erhält eine neue Grundstücknummer sowie einen eigenen Grundbucheintrag und kann unabhängig verkauft, belehnt oder übertragen werden.

Bei jeder Parzellenteilung ist zu prüfen, ob die neuen Parzellen die baurechtlichen Anforderungen der Gemeinde erfüllen (Erschliessung, Grenzabstände). Ausserdem können das bäuerliche Bodenrecht oder die Waldgesetzgebung die Aufteilung von Grundstücken verhindern oder von einer Bewilligung abhängig machen. Planen Sie für Parzellierungen im landwirtschaftlichen Kontext viel Zeit ein.

Anwendungsbereich

Wann ist eine Par­zel­lier­ung sinnvoll?

Teilverkauf eines Grundstücks

Sie besitzen ein grosses Grundstück und möchten einen Teil davon verkaufen, den Rest aber behalten.

Übertragung an die nächste Generation

Ein Teil der Parzelle kann an Kinder abgetreten und der andere Teil selbst behalten werden.

Vorbereitung eines Bauprojekts

Sie teilen eine Parzelle auf, um auf einem Teil einen Neubau zu realisieren.

Aufteilung unter mehreren Erben

Grosse Parzellen von Erben­gemein­schaft­en können unter den Erben aufgeteilt werden.

Vereinigung von Parzellen: Grund­stücke zusammen­le­gen

Bei einer Vereinigung werden zwei oder mehrere angrenzende Parzellen zu einem einzigen Grundstück zusammengelegt. Dies ist häufig sinnvoll, wenn ein Neubauprojekt eine grössere zusammenhängende Fläche erfordert, etwa für den Bau eines Mehrfamilienhauses.

Auch bei Parzellenvereinigungen arbeiten wir eng mit dem Geometer zusammen, der den neuen Grenzplan erstellt. Wir beurkunden die Vereinigung und melden sie beim Grundbuchamt an.

Ablauf einer Parzellierung oder Vereinigung

1

Beratung und Planung

Wir besprechen Ihr Vorhaben, prüfen die baurechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen und klären, ob die geplante Aufteilung oder Vereinigung zulässig ist.

2

Beizug von Behörden und Banken

Die Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken kann Zustimmungen des Regierungsstatthalters, der Bank und weiterer Ämter erforderlich machen. Diese Akteure beziehen wir aus Effizienzgründen bereits früh in das Projekt mit ein und führen Konsultationsrunden durch.

3

Vermessung durch den Geometer

Ein amtlich zugelassener Geometer erstellt den Mutationsplan mit den neuen Parzellengrenzen und die Messurkunde mit den Daten zum Grundstück. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit der Geometerin oder dem Geometer.

4

Bereinigung der Grundbucheinträge

Wir prüfen die bestehenden Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Vormerkungen und ordnen sie den neuen Parzellen korrekt zu. Falls nötig, errichten wir neue Dienstbarkeiten zwischen den neuen Parzellen.

5

Beurkundung

Wir erstellen die erforderlichen Verträge (z.B. Kaufvertrag für den abgetrennten Teil) und beurkunden die eigentliche Parzellierung.

6

Grundbucheintrag

Nach der Beurkundung melden wir die Mutation beim Grundbuchamt an. Nach Eintrag erhalten die neuen Parzellen eigene Grundbuchblätter mit den bereinigten Einschreibungen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Parzellierung oder Vereinigung von Grundstücken im Kanton Bern?

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Geometerkosten (abhängig von Aufwand und Komplexität), den Notariatsgebühren (nach gebotenem Zeitaufwand) und den Grundbuchgebühren. Da Parzellierungs- und Vereinigungsprojekte sehr individuell sind, lassen sich die Kosten nicht ohne Kenntnis des konkreten Projekts beziffern. Melden Sie sich für eine Einschätzung zu den zu erwartenden Kosten bei uns.

Wie lange dauert eine Parzellierung?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Projekts und der Verfügbarkeit des Geometers ab. In der Regel dauert der Prozess einige Wochen bis wenige Monate. Sind Zustimmungen von mehreren Behörden erforderlich, kann das Projekt etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Kann ich eine Parzelle aufteilen und einen Teil sofort verkaufen?

Ja. Parzellenteilung und Verkauf des abgetrennten Teils können in einem Arbeitsschritt beurkundet werden. Die Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt gleichzeitig mit der Parzellierung.

Was passiert mit bestehenden Dienstbarkeiten bei einer Par­zel­lie­rung?

Bestehende Dienstbarkeiten wie Wegrechte, Näherbaurechte oder Leitungsrechte müssen den neuen Parzellen korrekt zugeordnet werden. Es ist zu prüfen, welche Rechte auf welcher Parzelle weitergelten und ob neue Dienstbarkeiten zwischen den neuen Parzellen nötig sind. Wenn sich aus den vorhandenen Grundbuchplänen zweifelsfrei erkennen lässt, dass eine Dienstbarkeit einen anderen Teil der Parzelle betrifft, muss sie nicht auf die neue Parzelle mitgenommen werden. Wir übernehmen die vollständige Bereinigung der grundbuchlichen Einschreibungen für Sie.

Brauche ich einen Geo­meter?

Ja. Für die amtliche Vermessung, die Messurkunde und den Mutationsplan ist eine zugelassene Geometerin oder ein zugelassener Geometer erforderlich. Wir arbeiten mit erfahrenen Geometern in der Region Bern zusammen.

Können wir als Erbengemeinschaft eine Parzelle aufteilen?

Ja. Die Aufteilung einer Parzelle ist ein häufiges Instrument bei der Auflösung von Erbengemeinschaften, wenn diese über grosse Landreserven verfügen. Jede Partei erhält ein eigenes Grundstück und kann unabhängig darüber verfügen – sei es für einen Neubau, einen Verkauf oder eine Übertragung.

Weitere Leistungen

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